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Sparkassen-Kundin unterliegt im Formular-Streit um weibliche Anrede


Frauen müssen in Formularen nicht in weiblicher Form angesprochen werden. Das entschied der Bundesgerichtshof am Dienstag in Karlsruhe und wies damit die Revision einer Sparkassen-Kundin aus dem Saarland zurück

Klägerin Marlies Krämer (80) sah in männlichen Formulierungen wie „Kunde“ oder „Kontoinhaber“ einen Verstoß gegen den im Grundgesetz garantierten Gleichheitsgrundsatz. Sie wollte auch in unpersönlichen Vordrucken als „Kundin“ und nicht als „Kunde“ angesprochen werden. Die Richter des Bundesgerichtshof aber entschieden: Frauen haben kein Recht auf eine weibliche Ansprache in Formularen (VI ZR 143/17).

Mit der verallgemeinernden Ansprache in männlicher Form werde sie nicht wegen ihres Geschlechts benachteiligt, so die Richter. Die Anrede „Kunde“ für Frauen sei weder ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht noch ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, argumentierte das Gericht.

„Ich will es jetzt wissen“: Krämer kämpft weiter

Trotz ihrer Niederlage vor dem BGH denkt die kampferprobte Seniorin nicht ans Aufgeben: „Ich ziehe auf jeden Fall vor den Europäischen Gerichtshof“, hatte sie schon vorab angekündigt. „Ich sehe das überhaupt nicht mehr ein, dass ich als Frau totgeschwiegen werde.“

„Ich will es jetzt wissen“, betont die kampferprobte Seniorin, die schon andere Schlachten für sich entschieden hat: So verzichtete sie in den 90er Jahren so lange auf einen Pass, bis sie als „Inhaberin“ unterschreiben konnte. Später sammelte sie erfolgreich Unterschriften für weibliche Wetter-Hochs. Davor wurden Frauennamen nur für Tiefs verwendet.

„Sprache ist der Schlüssel zur Gleichberechtigung“

Der von manch einem belächelte Formular-Streit ist für sie alles andere als eine Petitesse. Es geht für sie ums Grundsätzliche: „Sprache ist der Schlüssel zur Gleichberechtigung.“

Allerdings war die Seniorin im aktuellen Fall bereits in den Vorinstanzen erfolglos. Schwierige Texte würden durch die Nennung beider Geschlechter nur noch komplizierter, argumentierte das Landgericht Saarbrücken. Zugleich verwies es darauf, dass die männliche Form schon „seit 2000 Jahren“ im allgemeinen Sprachgebrauch bei Personen beiderlei Geschlechts als Kollektivform verwendet werde.

Das tut im übrigen der Gesetzgeber noch häufig selbst, etwa in Gesetzestexten - wie der Anwalt der beklagten Sparkasseund auch der BGH-Senatsvorsitzende in der mündlichen Verhandlung vor drei Wochen erwähnten.

Unser MP Fazit zu dem Thema

Es gibt viel wichtigere Dinge die man vielleicht erkämpfen könnte da wären die Flüchtlinge auf meiner Liste. Da man sie ja hier nach Deutschland eingeladen hat und ja auch jetzt schon viele hier in Deutschland sind und auch vorerst oder langfristig bleiben werden da in Syrien ja noch immer krieg ist muss man denen ja irgendwie helfen. Ich finde persönlich dass sich Deutschland mal um neue Arbeitsplätze für Jugendliche einsetzen sollte da auch ich erleben musste das mein Schulplatz zum Erwerb eines FOR Q also Fachabitur durch Flüchtlinge plötzlich belegt waren und ich dann schlussendlich keinen Platz bekam. Ich bin nicht dagegen und auch nicht dafür es ist so ein Zwischending bei mir. Diese Frau im Beitrag möchte weil sie ja weiblich ist um eine weibliche Anrede bitten doch irgendwie klingt es doch trotzdem besser im allgemeinen doch die männliche Art zu nehmen statt die weibliche. Ich habe trotzdem Respekt vor dieser Frau! Letztendlich konnte sie es dennoch nicht durchbringen und beim Gericht müde belächelt.

Der Beitrag ist von Focus Online und Fazit wurde von uns geschrieben.

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